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   VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97   

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https://dejure.org/1997,7414
VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97 (https://dejure.org/1997,7414)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97 (https://dejure.org/1997,7414)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. Juni 1997 - 7 TZ 1796/97 (https://dejure.org/1997,7414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 32 AuslG
    Aufnahmebefugnis der obersten Landesbehörde - Härtefallregelung in Hessen für Familien und Alleinstehende mit Kindern nach langjährigem Aufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 78 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95

    Voraussetzungen des AuslG 1990 § 100 Abs 1: Berechnung der Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97
    Hinreichend sichere Anhaltspunkte für ein - wie der vom Hessischen Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz durch Erlaß vom 29. August 1996 - II A 43 (B) - 23 d - zur Rücknahme der Aufenthaltsbefugnisse angewiesene Antragsgegner meint - zusätzliches Erfordernis des Inhalts, daß mindestens zwei Familienangehörige vor dem Stichtag eingereist sein müssen, sind Wortlaut, Systematik und Zielsetzung der Härtefallregelung, die wegen ihres rechtssatzvertretenden Charakters entsprechend klar und bestimmt gefaßt sein muß (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 17.02.1993 - 11 S 1451/93 -, NVwZ 1994, 400, u. OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 13.07.1994 - 17 B 2830/93 -, EZAR 015 Nr. 5; ferner Hess. VGH, B. v. 27.07.1995 - 12 TG 2342/95 -, ESVGH 45, 298 = InfAuslR 1996, 116), nicht zu entnehmen.
  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sind dann anzunehmen, wenn nach der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Prüfung der vom Antragsteller dargelegten Umstände der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Mißerfolg (Hess. VGH, Be. v. 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 - u. v. 30.04.1997 - 7 TZ 1178/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1993 - 11 S 1451/91

    Anspruch auf Aufenthaltsbefugnis aufgrund der Anordnung der obersten

    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97
    Hinreichend sichere Anhaltspunkte für ein - wie der vom Hessischen Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz durch Erlaß vom 29. August 1996 - II A 43 (B) - 23 d - zur Rücknahme der Aufenthaltsbefugnisse angewiesene Antragsgegner meint - zusätzliches Erfordernis des Inhalts, daß mindestens zwei Familienangehörige vor dem Stichtag eingereist sein müssen, sind Wortlaut, Systematik und Zielsetzung der Härtefallregelung, die wegen ihres rechtssatzvertretenden Charakters entsprechend klar und bestimmt gefaßt sein muß (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 17.02.1993 - 11 S 1451/93 -, NVwZ 1994, 400, u. OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 13.07.1994 - 17 B 2830/93 -, EZAR 015 Nr. 5; ferner Hess. VGH, B. v. 27.07.1995 - 12 TG 2342/95 -, ESVGH 45, 298 = InfAuslR 1996, 116), nicht zu entnehmen.
  • VG Gießen, 06.12.1996 - 7 G 1347/96

    Aufnahmebefugnis der obersten Landesbehörde: Bleiberecht aufgrund

    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97
    In Anbetracht dessen besteht auch für eine einschränkende Auslegung des Abschnitts "Personenkreis", Abs. 1, Satz 2, der Härtefallregelung dahingehend, daß die der Einreise vor dem 1. Juli 1990 gleichgestellte Geburt ebenfalls vor diesem Stichtag erfolgt sein müsse (so aber VG Gießen, B. v. 06.12.1996 - 7 G 1347/96 -, HessVGRspr. 1997, 40), kein Anlaß.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1994 - 17 B 2830/93

    Fortbestand der sofortigen Vollziehbarkeit der ablehnenden Entscheidung; Anspruch

    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97
    Hinreichend sichere Anhaltspunkte für ein - wie der vom Hessischen Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz durch Erlaß vom 29. August 1996 - II A 43 (B) - 23 d - zur Rücknahme der Aufenthaltsbefugnisse angewiesene Antragsgegner meint - zusätzliches Erfordernis des Inhalts, daß mindestens zwei Familienangehörige vor dem Stichtag eingereist sein müssen, sind Wortlaut, Systematik und Zielsetzung der Härtefallregelung, die wegen ihres rechtssatzvertretenden Charakters entsprechend klar und bestimmt gefaßt sein muß (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 17.02.1993 - 11 S 1451/93 -, NVwZ 1994, 400, u. OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 13.07.1994 - 17 B 2830/93 -, EZAR 015 Nr. 5; ferner Hess. VGH, B. v. 27.07.1995 - 12 TG 2342/95 -, ESVGH 45, 298 = InfAuslR 1996, 116), nicht zu entnehmen.
  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97
    Ob diese Zweifel - insbesondere mit Blick auf die insoweit von Verfassungs wegen zu stellenden Anforderungen (vgl. dazu BVerfG, B. v. 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62) - ebenfalls als ernstlich zu qualifizieren sind, kann angesichts der schon aus den oben dargelegten anderen Gründen gebotenen Zulassung der Beschwerde auf sich beruhen.
  • VG Frankfurt/Main, 26.08.1998 - 6 E 1215/98
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Interpretationshinweise überhaupt bzw. in der gleichen Weise veröffentlicht worden sind wie der bezuggenommene Erlaß selbst (Auseinandersetzung mit HessVGH, Beschl. v. 13.6.1997 - 7 TZ 1796/97 -, AuAS 1997, 230).

    Hierbei berufen sie sich maßgeblich auf den Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 13.06.1997 (- 7 TZ 1796/97 -, AuAS 1997, 230).

    Eine Auslegung des Erlasses dahin, daß es genügt, wenn ein Familienangehöriger vor dem Stichtag eingereist ist, kommt auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13.06.1997 (- 7 TZ 1796/97 -, AuAS 1997, 230) nicht in Betracht.

  • VG Darmstadt, 02.04.2003 - 4 E 2464/01

    Altfallregelung bei im Bundesgebiet geborenen Kindern

    Diese Auslegung des Beschlusstextes der Innenministerkonferenz, die im wesentlichen dem dort genannten Erlass vom 22. August 1997 für die frühere Härtefallregelung des Jahres 1996 entspricht und die möglicherweise eine Reaktion auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Juni 1997, 7 TZ 1796/97, darstellt, ist nicht geeignet, den eindeutigen Wortlaut des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 19. November 1999 in der von der hessischen obersten Landesbehörde gewünschten einengenden Weise rechtlich fehlerfrei zu "präzisieren".

    Dieser Interpretation des Satzes 2 in Nr. 3.1 der Härtefallkriterien widerspricht bereits das dort im Singular verwendete Wort "Ausländer" (vgl. hierzu: HessVGH, Beschluss vom 13. Juni 1997, a. a. O., S. 231).

  • VGH Hessen, 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit - Kausalität für

    Insoweit bedarf es auch keiner Entscheidung, ob Zweifel an der Richtigkeit eines Beschlusses dann ernstlich sind, wenn die Entscheidung als grob ungerecht anzusehen ist (so Hess. VGH, Beschluß vom 17. Februar 1997 - 14 TZ 385/97 -), oder bereits dann, wenn nach summarischer Prüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als dessen Mißerfolg (so Hess. VGH, Beschlüsse vom 4. April 1997 - 12 TZ 1079/97 - und vom 13. Juni 1997 - 7 TZ 1796/97 -).
  • VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Insoweit bedarf es keiner Entscheidung, ob Zweifel "ernstlich" im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 1 VwGO sind, wenn die Entscheidung als "grob ungerecht" anzusehen ist (so Hess. VGH, Beschluß vom 17. Februar 1997 - 14 TZ 385/97 -) oder wenn "nach summarischer Prüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als dessen Mißerfolg" (so Hess. VGH, Beschlüsse vom 4. April 1997 - 12 TZ 1079/97 - und vom 13. Juni 1997 - 7 TZ 1796/97 -).
  • VG Darmstadt, 09.09.2003 - 7 E 2815/00

    Aufenthaltsbefugnis nach der Altfallregelung

    9, 67), der zur Abschiebestoppregelung nach § 54 AuslG erging, und auch der Beschluss vom 13.06.1997 (7 TZ 1796/97 -, AuAS 1997, 230) lassen sich, soweit sie überhaupt einen Rechtssatzcharakter entsprechender Erlasse annehmen sollten, nach der zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr aufrecht erhalten.
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